„Inklusion ist ein Schlüsselbegriff, der eine humane Gesellschaft kennzeichnet, die Verschiedenheit
anerkennt und annimmt und auf einen gesamtgesellschaftlichen werteorientierten Grundkonsens zielt. In einem inklusiven Schulsystem wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Normalform.
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land den Auftrag der VN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sollen grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden. Eltern sollen jedoch für ihr Kind auch weiter die Förderschule wählen können.
Nordrhein-Westfalen kann auf eine langjährige erfolgreiche Erfahrung des Gemeinsamen Lernens blicken. Inklusive Schulen in NRW wurden mehrfach ausgezeichnet, und immer mehr Eltern wünschen für ihr Kind ein sonderpädagogisches Angebot in allgemeinen Schulen.
Die Landesregierung wird den Ausbau des Gemeinsamen Lernens weiterhin mit zusätzlichen Stellen, Fortbildungen und anderen Maßnahmen begleiten. In den vergangenen Jahren ist der „Inklusionsanteil“, also die Zahl unter den Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die in allgemeinen Schulen lernen, kontinuierlich auf aktuell 29,6 Prozent in der Primarstufe und der Sekundarstufe I (Schuljahr 2013/2014, öffentliche Schulen) gewachsen. Die Inklusionsanteile variieren zwischen den Regionen des Landes allerdings erheblich. Die konkrete Ausgestaltung auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot muss deshalb mit allen Beteiligten und mit Blick auf die Bedingungen vor Ort abgestimmt werden. Dabei gilt es „auf dem Weg zur inklusiven Schule in NRW“ neben den neuen gesetzlichen Grundlagen auch weitere verbindliche Regelungen und Absprachen auszugestalten, die für alle gelten, und gleichzeitig die nötigen Gestaltungsspielräume erhalten, um bei der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens an die sehr unterschiedliche Ausgangslage in den verschiedenen Regionen des Landes anknüpfen zu können.“ (siehe Bildungsportal NRW)
Inklusion in unserer Schule
Seit 2014 lernen Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeinsam an der St. Franziskus Schule.
Neben der Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit individuellen Lernplänen und Arbeitsmaterialien sind die Schwerpunkte unserer sonderpädagogischen Arbeit die Beratung von Schülern, Eltern und Lehrpersonen sowie die Durchführung diagnostischer Verfahren zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (AO-SF-Verfahren).
In allen unseren Klassen werden Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf sowohl im Klassenverband, als auch in Kleingruppen, individuell gefördert und unterstützt. In der Schuleingangsphase findet die sonderpädagogische Arbeit überwiegend präventiv statt, um frühzeitig Stärken und Schwächen zu erkennen und diese für die weitere Förderung zu nutzen.
Wir unterstützen Sie und Ihre Kinder in den folgenden sonderpädagogischen Bereichen:
- Lernen
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Hören und Kommunikation
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung
Wir arbeiten zurzeit an einem aktuellen Inklusionskonzept. Gelebte Inklusion findet an unserer Schule bereits täglich statt.